Fahrlehrer/in BE
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen? Dir macht es Freude Anderen etwas beizubringen? Und außerdem möchtest Du auch noch einen Beitrag für eine hohe allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr leisten? Dann könnte die Tätigkeit als Fahrlehrer für Dich durchaus die Richtige sein. Das nötige Fachwissen in den Bereichen Verkehrsrecht, Pädagogik, Technik und allgemeinem Recht erlernst Du bei uns. Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundlehrerlaubnis und bildet den Einstieg in diese vielseitige Tätigkeit. Wir bieten Dir eine umfangreiche und fundierte Ausbildung auf allerhöchstem Niveau. Unsere hochmotivierten Lehrkräfte besitzen ein hohes Maß an Sozialkompetenz und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Komm und lass Dich beraten.
Voraussetzungen:
* Mindestalter: 21 Jahre (Das Mindestalter muss spätestens nach den ersten acht Monaten Ausbildung, mit Erteilung der Anwärterbefugnis erreicht sein.)
* geistig, körperlich und persönlich geeignet (ärztliches und augenärztliches Zeugnis, Führungszeugnis)
* Fahrerlaubnis Klasse BE
* mindestens 3 Jahre Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (Die drei Jahre Besitz müssen spätestens nach den ersten acht Monaten Ausbildung, mit Erteilung der Anwärterbefugnis erreicht sein.)
Vorbildung:
* mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf oder gleichwertige Vorbildung (z. B. Abitur, Fachabitur, Fachhochschulreife, Dienstgrad des Unterroffiziers/Maates)
Ausbildung zum Fahrlehrer:
* Ausbildung an einer anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte und
* anschließendes Praktikum an einer Ausbildungsfahrschule
* bestandene Fahrlehrerprüfungen
Ablauf:
* Die Fahrlehrlaubnis der Fahrlehrerlaubnisklasse BE beträgt mindestens 12 Monate
* Die Dauer der Ausbildung beträgt für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE fünfeinhalb Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (Fahrprüfung, Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich) und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule.
* Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf nicht unterbrochen werden.
* Der Unterricht ist als Ganztagsunterricht durchzuführen.
* Die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist während des dritten Monats durch einen einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterbrechen.
* Die Ausbildung des Bewerbers endet mit einem weiteren einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach Abschluß der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule.
* Danach erfolgen die Lehrproben in Theorie und Praxis.