FAHRLEHRERAUSBILDUNG

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  • KLASSE CE
  • KLASSE DE
  • Ausbildungsfahrlehrer/in
  • Fahrschulbetriebswirtschaft
  • Weiterbildungen
KLASSE BE
Fahrlehrer/in BE
Du hast Spaß am Umgang mit Menschen? Dir macht es Freude Anderen etwas beizubringen? Und außerdem möchtest Du auch noch einen Beitrag für eine hohe allgemeine Sicherheit im Straßenverkehr leisten? Dann könnte die Tätigkeit als Fahrlehrer für Dich durchaus die Richtige sein. Das nötige Fachwissen in den Bereichen Verkehrsrecht, Pädagogik, Technik und allgemeinem Recht erlernst Du bei uns. Die Fahrlehrerlaubnis Klasse BE ist die Grundlehrerlaubnis und bildet den Einstieg in diese vielseitige Tätigkeit. Wir bieten Dir eine umfangreiche und fundierte Ausbildung auf allerhöchstem Niveau. Unsere hochmotivierten Lehrkräfte besitzen ein hohes Maß an Sozialkompetenz und haben jahrelange Erfahrung in der Erwachsenenbildung. Komm und lass Dich beraten.
Voraussetzungen:
* Mindestalter 22 Jahre (zur Erteilung der Lehrerlaubnis).
* Geistig, körperlich und fachlich geeignet ist und keine Tatsachen vorliegen, die ihn für den Fahrlehrerberuf als unzuverlässig erscheinen lassen.
* Besitzt mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Lehrberuf nach abgeschlossener Hauptschulbildung oder eine gleichwertige Vorbildung.
* Die Fahrerlaubnis der Klassen A2, BE und CE, eine ausreichende Fahrpraxis auf Kraftfahrzeugen der Klasse verfügt, für die Fahrlehrerlaubnis erteilt werden soll, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Ablauf:
* Die Dauer der Ausbildung beträgt für Bewerber um die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE fünfeinhalb Monate in einer Fahrlehrerausbildungsstätte (Fahrprüfung, Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich) und viereinhalb Monate in einer Ausbildungsfahrschule. * Die Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte erfolgt in geschlossenen Kursen und darf nicht unterbrochen werden. * Der Unterricht ist als Ganztagsunterricht durchzuführen. * Die Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule ist während des dritten Monats durch einen einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte zu unterbrechen. * Die Ausbildung des Bewerbers endet mit einem weiteren einwöchigen Lehrgang in einer Fahrlehrerausbildungsstätte nach Abschluß der Ausbildung in einer Ausbildungsfahrschule. * Danach erfolgen die Lehrproben in Theorie und Praxis.
Klasse A
Fahrlehrer/in A
Du möchtest Deine Leidenschaft für das Motorradfahren an andere weitergeben und nicht nur auf PKW sondern auch auf Motorrädern ausbilden? Dann mach nie uns Deine Fahrlehrerlaubnis Klasse A. Damit schaffst Du Dir auch die Möglichkeit Moderator ASF und FES zu werden.
Voraussetzungen:
* Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE
* Besitz der Fahrerlaubnis Klasse A (offen).
* Fahrpraxis Klasse A in den letzten fünf Jahren mindestens zwei Jahre
Ablauf:
* Ein Monat Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
* Fahrpraktische Prüfung.
* Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich.
KLASSE CE
Fahrlehrer/in CE
Millionen Tonnen von Waren werden täglich durch Deutschland und Europa transportiert. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Fahrlehrer der Klasse CE ist es Deine Aufgabe die neue Generation Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr auszubilden. Wir helfen Dir dabei die nötige Lehrberechtigung zu erwerben.
Voraussetzungen:
* Lehrerlaubnis der Klasse BE.
* Besitz der Fahrerlaubnis Klasse CE.
* Innerhalb der letzten fünf Jahre Zwei Jahre Fahrpraxis.
* Oder ein halbes Jahr hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klassen C/CE geführt.
* Oder nach dem Führerschein sechzig Fahrstunden a 45 Minuten in einer Fahrschule absolviert.
Ablauf:
* Zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
* Fahrpraktische Prüfung.
* Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich Bist Du bereits im Besitz der Fahrlehrerlaubnis DE, so verkürzt sich die Zeit in der Fahrlehrerausbildungsstätte um einen Monat.
KLASSE DE
Fahrlehrer/in DE
Millionen von Fahrgästen wollen täglich sowohl im öffentlichen Nahverkehr als auch im Reiseverkehr pünktlich und sicher ihr Ziel erreichen.. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Fahrlehrer der Klasse DE ist es Deine Aufgabe die neue Generation Berufskraftfahrer im Personenverkehr auszubilden. Wir helfen Dir dabei die nötige Lehrberechtigung zu erwerben.
Voraussetzungen:
* Lehrerlaubnis der Klasse BE, Besitz der Fahrerlaubnis Klasse DE.
* Innerhalb der letzten fünf Jahre zwei Jahre Fahrpraxis.
* Oder ein halbes Jahr hauptberuflich Kraftfahrzeuge der Klassen D/DE geführt
* Oder nach dem Führerschein sechzig Fahrstunden a 45 Minuten in einer Fahrschule absolviert.
Ablauf:
* Zwei Monate in der Fahrlehrerausbildungsstätte.
* Fahrpraktische Prüfung.
* Fachkundeprüfung schriftlich und mündlich Bist Du bereits im Besitz der Fahrlehrerlaubnis CE so verkürzt sich die Zeit in der Fahrlehrerausbildungsstätte um einen Monat.
Ausbildungsfahrlehrer/in
Ausbildungsfahrlehrer/in
Unser Berufsstand ist überaltert. Um auch in der Zukunft den Sicherheitsstandard auf unseren Straßen zu gewährleisten, müssen auch die folgenden Generationen von Fahrschülern fach- und sachgerecht ausgebildet werden. Dafür werden Profis benötigt, die diese verantwortungsvolle Tätigkeit ausführen. Doch wer bildet diese Profis aus? Du bist selber Profi und möchtest Dein Wissen und Deine Erfahrungen an den Nachwuchs weitergeben? Als Ausbildungsfahrlehrer ist es Deine Aufgabe die neue Generation Fahrlehrer in der Ausbildungsfahrschule auszubilden und sie fit für die tägliche Arbeit mit den Fahrschülern und selbstverständlich auch für die Lehrproben zu machen. Wir helfen Dir dabei die nötige Berechtigung zu erwerben. Voraussetzungen: innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre hauptberuflich Fahrschüler der Klasse B ausgebildet Ablauf: dreitägiges Einweisungsseminar in der Fahrlehrerausbildungsstätte
Fahrschulbetriebswirtschaft
Fahrschulbetriebswirtschaft
Du bist länger als zwei Jahre hauptberuflich als Fahrlehrer angestellt und spielst mit dem Gedanken Deine eigene Fahrschule zu eröffnen? Dann musst Du gemäß §11 Abs.1 Nr. 5 des Fahrlehrergesetzes an einem mindestens 70 stündigem Kurs Fahrschulbetriebswirtschaft teilnehmen. Wo? Natürlich bieten wir auch diesen Kurs in unserer amtlich anerkannten Fahrlehrerausbildungsstätte an.
Weiterbildungen
Weiterbildungen nach § 33a Fahrlehrergesetz
Jeder Fahrlehrer hat alle vier Jahre an einem jeweils dreitägigen Fortbildungslehrgang teilzunehmen. Ist er Inhaber einer Seminarerlaubnis nach § 31 Absatz 1 oder § 31a Absatz 1, hat er außerdem jährlich an einer eintägigen Fortbildung von mindestens acht Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten teilzunehmen, in der Inhalte und Methoden der jeweiligen Seminardurchführung vermittelt werden. Die Lehrgänge sind an aufeinanderfolgenden Tagen durchzuführen. Hiervon kann bei der Fortbildung nach Absatz 1 abgewichen werden; die Dauer der Fortbildung beträgt dann vier Tage. Die tägliche Dauer beträgt acht Stunden zu 45 Minuten.
Kontakt
Yasemin Güdel Koordinationsmanagerin

Karl-Marx-Str. 198
12055 Berlin
030 / 770 190 805

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